Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Gerne erklären wir Ihnen den Ablauf der Vermarktung.
Vor Beginn der Vermarktung benötigen wir Unterlagen der Immobilie. Es werden verschiedene Unterlagen, für die Wertermittlung und den Verkauf Ihrer Immobilie benötigt. Bei Einfamilienhäusern benötigen wir lediglich die Wohnflächenberechnung und die Grundrisse. Bei vermieteten Immobilien, speziell bei Wohnungen kommen noch der Mietvertrag, die Teilungserklärung, die Jahresabrechnung, der aktuelle Wirtschaftsplan und die Beschlusssammlung hinzu. Sollten einige dieser Dokumente fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung und holen uns die Unterlagen mit Ihrer Genehmigung aus der Bauakte im Bauaktenarchiv oder beim Verwalter.
Im Rahmen der Verkaufsaktivitäten muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden, um Geldbußen zu vermeiden. Außerdem müssen die Angaben aus dem Energieausweis in Online-Inseraten angegeben werden. Falls Ihnen kein Energieausweis vorliegt, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung dieses Dokuments.
Nach Erhalt der Unterlagen beginnen wir mit der Vermarktung: Für Ihre Immobilie erstellen wir einen sogenannten „Teaser“ für die gängigen Immobilienportale. Dafür ist es von Bedeutung die Käufer-Zielgruppe Ihrer Immobilie zu erkennen. Bei Einfamilienhäusern ist es meistens die Familie, die für die nächsten 30 Jahre ihr neues Zuhause sucht. Dementsprechend wird unser Teaser und das Exposé erstellt. Bei vermieteten Wohnungen ist es der Anleger, der eine gute Rendite sucht. Hier wird genaustens darauf geachtet alle Informationen, die der Anleger braucht im Exposé zu verarbeiten und ihn durch den Teaser zu veranlassen mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die Besichtigung der Immobilie wird oft unterschätzt. Sie beginnt mit der Vorauswahl des Interessenten. Wir erfragen die Wünsche der Interessenten und erscheinen bei Ihnen nur mit Kunden, die zu Ihrer Immobilie passen. Es wird vor der Besichtigung und nach der Besichtigung mit dem Kunden ausführlich kommuniziert. Gerade nach der Besichtigung ist es wichtig nach Lösungen zu suchen, sollte der Interessent Einwände haben.
Wir fordern den Interessenten auf ein Kaufpreisangebot zu erteilen und besprechen dieses mit Ihnen. Kaufpreisverhandlungen sind wichtige Gespräche, die wir mit Verkäufer und Kaufinteressenten auch gerne an einem neutralen Ort bei uns im Büro durchführen. Oft sind Sie als Eigentümer emotional an Ihre Immobilie gebunden, weil es Ihr Elternhaus ist oder Sie einen großen Teil mit Ihrer eigenen Familie im Haus gewohnt haben und der Käufer zählt nur die „Nachteile“ im Gespräch auf, das kann oft zu einem disharmonischen Gespräch führen und zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich bei den Kaufpreisverhandlungen wohl fühlen.
Wir stellen sämtliche Informationen und Unterlagen zusammen, die für die Erstellung des Kaufvertrags erforderlich sind. Gerne schlagen wir Ihnen und dem Kaufinteressenten einen passenden Notar vor und lassen nach beiderseitiger Zustimmung einen Entwurf des Kaufvertrags vorbereiten. Sobald dieser Entwurf vorliegt, besprechen wir ihn auf Wunsch ausführlich mit Ihnen und dem Kaufinteressenten. Es ist wichtig, dass beide Seiten vollständig über den Vertragsinhalt informiert sind, bevor Sie beim Notartermin unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Vorlage des Kaufvertragsentwurfs und dem Notartermin eine Frist von 14 Tagen liegen muss. Dies stellt sicher, dass ausreichend Zeit bleibt, den Vertrag zu prüfen, und verhindert überstürzte Entscheidungen. Selbstverständlich begleiten wir Sie und den Kaufinteressenten zum Notartermin, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten zu klären.
Sobald alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des Kaufpreises und des Übergangs von Nutzen und Lasten erfüllt sind, erfolgt die Übergabe der Immobilie. Dabei werden neben den Zählerständen für Wasser, Strom und Heizung auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentiert und die wichtigen Hausakten der Immobilie übergeben.
Bitte beachten Sie noch folgendes:
Bei der Maklerprovision gibt es eine neue wichtige Regelung, seit dem 23.12.2020: Die Maklerprovision muss sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer vereinbart werden und beträgt für beide Parteien den gleichen Anteil. Somit wird bei einem Verkauf die folgende Provision fällig: Verkäufer 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Käufer 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.